„Während nach jahrelangem Stillstand in Sachen Asbest … die Gefahrstoff-Verordnung immer noch nicht geändert wurde, diskutiert das Europäische Parlament (EP) gegenwärtig … einen zukunftsweisenden Resolutionsentwurf des EP mit dem Titel „Schutz der Arbeitnehmer vor Asbest“. (Sicherheitsingenieur, Ausgabe 08/21). „Wenn Asbest im Spiel ist, muss ständig „mindestens eine weisungsbefugte sachkundige Person vor Ort sein.“ (Betriebliche Prävention – Abbrucharbeiten mit Asbestabfall aber ohne Aufsicht und Achtung der Gefahrstoffverordnung, Ausgabe 03/21)
Die CBM bietet staatlich anerkannte Lehrgänge an, mit denen Sie die Sachkunde gemäß Anlage 3, 4 sowie Fortbildungslehrgänge gemäß Anlage 5 der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519) über „Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest“ erwerben und den Sachkundenachweis ablegen können.
Achtung: Die Sachkundenachweise gelten jeweils für 6 Jahre!
Vor Ablauf der 6 Jahre muss eine 1-tägige Fortbildung gemäß Anlage 5 zum Erhalt der Anlagen 3 und 4 durchgeführt werden.
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung. Nutzen Sie Ihre Chance!
Weitere Informationen sowie das Anmeldeformular finden Sie hier:
Informationen und Anmeldung – Lehrgang Umgang mit Asbest
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“Sichere, gesunde und zugleich wettbewerbsfähige Arbeitsplätze sind unsere Vision. Im Mittelpunkt unseres Handelns steht immer der Mensch.“