Mit dem Inkrafttreten der Baustellenverordnung ist die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen Pflicht. Danach muss der Bauherr für ein Bauprojekt, an dessen Bau voraussichtlich mehrere Unternehmer beteiligt sind, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) schon in der Planungsphase als Sachverständigen benennen. In der Ausführungsphase soll der SiGeKo die Umsetzung des SiGe-Planes überwachen und diesen bei Bedarf ändern bzw. ergänzen.
Die Seminarteilnehmer erwerben spezielle Koordinatoren-Kenntnisse gemäß RAB 30 Anlage C, wie sie für die Ausübung der Tätigkeit als Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) benötigt werden.
Bereits ausgebildete Fachkräfte für Arbeitssicherheit erfüllen die Voraussetzungen für eine Teilnahme am Lehrgang.
Weitere Informationen sowie das Anmeldeformular finden Sie hier:
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“Sichere, gesunde und zugleich wettbewerbsfähige Arbeitsplätze sind unsere Vision. Im Mittelpunkt unseres Handelns steht immer der Mensch.“